Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean verpflichtet sich, die vertraglich zu
erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen)
durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers
schließt die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean Fenster und Türen ab und schaltet
die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart
2. Reinigungspersonal
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es
wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste
Arbeitskleidung sorgt die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und
Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma
Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean überwacht und erhält seine Anweisungen auch von
diesen.
Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in
Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige
Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den
zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem
Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft
Clean eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
3. Reinigungsmittel und Geräte
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean stellt die für die Reinigungsarbeiten
erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten
zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel
verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht
verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen.
Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und
Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der
Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung
und übernimmt dafür die Kosten.
4. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der
Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
5. Gewährleistung/Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean gelten als
auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich,
spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und
Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der
Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch
abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch
die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean. Kommt der Auftraggeber der
Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel
beanstandet, so ist die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean zur Nacherfüllung
verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber
wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und
Gegenstände nicht an die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean weitergegeben hat,
wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine
ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden
Flächen trifft.
6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das
Personal der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean herbeigeführte
Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean im
Rahmen der Ziffer 11.
7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
8. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma
Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung
unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der
Unterbrechung ist die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean verpflichtet, das Entgelt
entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
9. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der
Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die
Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im
Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht
abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber
hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean durch
den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der
Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers
abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der
Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean wird der Vertrag nicht berührt.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten
verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma
Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean Grunde nach nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der
Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean auch
für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen
Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 10.000.000.- Deckungssumme
€ 15.000.- für Schlüsselschäden je Schadensfall
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren
Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von
Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln,
Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu
machen.
13. Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen zwei Wochen (14 Tage) nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen
Reinigungsauftrages stellt die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean seine Leistung
jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, wenn die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean den Auftraggeber über
die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
ist die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft
Clean über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der
Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean berechtigt,
ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Glas- und
Gebäudereinigung Soft Clean gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im
Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden
Forderungen sofort fällig. Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean ist in diesem
Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur
vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean
berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem
solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
14. Preisänderung
Die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean kann eine Preisanpassung bei Vorliegen
nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 90% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung
oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder
Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder
Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag
und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Glas- und Gebäudereinigung Soft Clean
geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen
dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen
Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden,
treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden
ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können
nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines
Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu
bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Vertragsverhältnis kann nach der Probezeit mit einer vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres
schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
16. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten,
dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im
Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens Berlin.
Stand 11/2024